Gründung

 

An einem schönen Sommerabend im Jahre 1983, klingelte das Telefon beim damaligen WFG Präsidenten und Narrenvater, Max Büchi. Am anderen Ende war „s’Beckmeirete Fränzel“, Besitzer der Remise und Futtermühle an der alten Landstrasse, und bot völlig unerwartet, überraschend und aus heiterem Himmel, der WFG dieses Gebäude zum Kaufe an! Drei Mal leer schlucken!!!, und gemäss dem Feuerwehrleitsatz: „stehe still und sammle dich“, musste das gehörte vorerst realisiert und verarbeitet werden. Dann die vorsichtige Antwort: Besten Dank für das Angebot, ja was soll denn der Kauf des Gebäudes kosten und warum willst Du es verkaufen? In meiner Familie ist kein Interesse dafür vorhanden, ich bin zu alt und will nicht mehr, und da ihr schon eingemietet sind, könnt ihr doch die Remise zum Preise von Fr. 120’000.- kaufen!

Lieber Franz, dies ist schon ein einmaliges und verlockendes Angebot, danke dass Du an uns denkst. Im Moment sehe ich aber noch keine Möglichkeit dieses Objekt zu erwerben, da die WFG als Verein keine rechtliche Form hat, und nicht über die notwendigen Mittel dazu verfügt. Dein uns ehrendes Angebot will ich aber dem Narrenrat unterbreiten, und Dir dessen Entscheid baldmöglichst mitteilen. Seine lakonische Erwiderung: Ihr müsst aber schon vorwärts machen, denn der Kreuzwirt hat schon Fr. 140’000.- dafür geboten, Schluss Ende! Was und wie nun weiter? Fragen über Fragen! Eile war dennoch notwendig.

Unmittelbar an das Kaufangebot, erfolgte im Anschluss ein Telefongespräch mit dem WFG Vize, Xaver Stierli. Gemeinsam wurde beraten und beschlossen, sich für das weitere Vorgehen an den Obmann der Ehrengarde „Chrüzmühli Guschti“, zu wenden. Dieser als ehemaliger Gemeinderat und Bauchef, Urfasnächtler, Ehren- und Geschäftsmann mit vielen Verbindungen könne sicher beurteilen, was in dieser Sache wohl zu unternehmen sei.

„Ja unbedingt versuchen dieses Objekt irgendwie zu kaufen“,lautete denn seine spontane, ja weitsichtige Entscheidung. Wie wisse er auch noch nicht, aber diese Chance dürfe sich die Fasnachtsgesellschaft keinesfalls entgehen lassen. Er werde umgehend die gesamte Ehrengarde zu einer Versammlung einladen, um mit diesem „Rat der Weisen“ nach einer diesbezüglichen Lösungsfindung zu suchen!

Das einhellige, und durchaus erfreuliche Ergebnis aus dieser denkwürdigen Ehrengardeversammlung, unter dem Vorsitz von Chrüzmühli Guschti sah vor, das Objekt zu kaufen. Für das weitere zügige Vorgehen wurden folgende Abklärungen und Aufgaben bestimmt:

in welcher rechtlichen Form soll die Käuferschaft auftreten (Verein, Gesellschaft, Genossenschaft, Stiftung, Abteilung etc.)
Möglichkeiten der Mittelbeschaffung für die Finanzierung bei der WFG, Gemeinde, Institutionen, Öffentlichkeit etc.
Statutenentwurf
Umgehend wurden diese Vorabklärungen in Angriff genommen. Über die rechtliche Form der Käuferschaft, hat Karl Ried (Ehrengardist), an der Kantonsschule Zug mit seiner Klasse einen Studienauftrag gestartet. Der Schreibende befasste sich intensiv mit den Möglichkeiten der Geldbeschaffung. Schon bald lagen die ersten Erkenntnisse dieser Abklärungen vor.

Die WFG hatte zu diesem Zeitpunkt noch keine Statuten, damit also auch keine rechtliche Form, und kam deshalb als Käuferin nicht in Frage.

Die diesbezüglichen Studien aus Karl Rieds Klasse, kamen klar zum Ergebnis, als Trägerschaft für den Kauf eines solchen Objektes sei es zweckmässig, einen neuen Verein zu Gründen. Auf Grund dieser Erkenntnis, wurden umgehend die verschiedenen Aktivitäten zu einer Vereinsgründung vorangetrieben. Als Mitglieder wurden der Narrenrat und die Ehrengarde gleich vorgesehen, und daraus auch der Vorstand zusammengesetzt. Bewusst wurde der Verein klein gehalten, damit man für die bevorstehenden Gründungs- und Kaufformalitäten flexibel agieren konnte. Brun Walter erstellte einen Statutenentwurf zur Genehmigung an der Gründungsversammlung.

Auch über die Finanzierung der geforderten Anzahlung von Fr. 40’000.- eröffneten sich Quellen. So bestimmte der Narrenrat, einen Kredit von Fr. 10.000.- aus dem Narrentreffenfond der WFG, zur Verfügung zu stellen. Dem Gesuch um einen Beitrag à fond perdu über Fr. 40’000.- von der Gemeinde zu bekommen, war der damalige Gemeindepräsident Werner Iten, Ehrengardist, sehr wohlgesinnt. Er sei ja auch Mitglied der WFG und unterstütze diese gute Sache, kraft seines Amtes. Auf die kommende Rechnungsgemeinde hin (Dezember), werde er diesen Betrag in einem eigenen Traktandum der Gemeindeversammlung als Antrag vorlegen. Wir sollen diesbezüglich kräftig die Werbetrommel rühren, und viele Personen motivieren die Gemeindeversammlung zu besuchen, und dem Antrag zu zustimmen.

Darauf wurde eine weitgefächerte, Informations- und Orientierungskampagne unter den Mitgliedern der WFG, der Ehrengarde, sowie in der Öffentlichkeit ausgelöst. Auch mit Berichten in der lokalen Presse, wurde auf dieses Vorhaben aufmerksam gemacht. All diese positiven Faktoren, und unsere vom närrischen Geist beseelte Euphorie, erfüllten alle Voraussetzungen um die Gründung des Vereins Realität werden zu lassen. Mit grosser Freude wurde zur Gründungsversammlung eingeladen, die am 20. Oktober 1983, unter dem Tagespräsidium des WFG Präsidenten Max Büchi, im Hotel Post stattfand. Der Verein „WYLÄGERER NARRENSCHOPF“ war somit gegründet, und konnte unter dem Präsidium von „Chrüzmühli Guschti“, die Aufgaben seiner Bestimmung übernehmen!

Hinweis: An der von vielen Fasnächtlern gut besuchten Gemeindeversammlung vom 12. Dez. 1983, wurde der Beitrag von Fr. 40’000.- à fond perdu, ohne Gegenstimme und kommentarlos, von den Stimmbürgern genehmigt!