Vermietung Narrenschopf

 

Um die Bedeutung des „Wylägerer Narrenschopfes“ als Begegnungsstätte und Drehpunkt des fasnächtlichen Brauchtums in unserem Tal zu unterstreichen, kann das darin integrierte Narrenstübli auch für private Anlässe gemietet werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass dem Gebäude sowie der Umgebung der notwendige Respekt und die entsprechende Sorgfalt entgegengebracht werden.

Alle Leute sollen in diesem närrischen Begegnungszentrum als Gäste auf Zeit, ganz herzlich willkommen sein, und sich wohlfühlen. Bedenken soll man aber, dass auch alle nachfolgenden Benutzer berechtigt und dankbar sind, dieses Haus anständig und in Ordnung vorzufinden. Narrenwürdiges Verhalten ist dementsprechend Voraussetzung.

3 + 8 =